Gerersdorf 39
4531 Kematen an der Krems
Tel.: +43 7228 21 300
E-Mail: natur@insieme.cc
Allgemeine Geschäftsbedingungen
insieme textil gmbh
Gerersdorf 39
A 4531 Kematen a. d. Krems
(im Folgenden kurz: "insieme" genannt)
I. Vertragsumfang und Gültigkeit
I.1. die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für alle Geschäfte und Vertragsverhältnisse mit Unternehmern im Sinne des UGB. Im Falle eines Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit der
insieme textil gmbh, Gerersdorf 39, 4531 Kematen a. d. Krems, FN 446620 w Landesgericht Linz, UID Nr.: ATU70225749; Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz
zustande.
I.2. insieme kauft, verkauft und liefert ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
I.3. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbestimmungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurden.
I.4. Vereinbarungen von insieme sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich von den / dem vertretungsbefugten Organ(en) bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von insieme schriftlich ausdrücklich anerkannt werden.
I.5. Die Auftraggeber von Insieme erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die in Auftrag gegebenen Produkte abgelichtet werden dürfen und diese Lichtbilder als Referenzprodukte auf der Homepage der Insieme veröffentlicht werden dürfen.
II. Vertragsschluss
II.1 Sämtliche Angebote und Anfragen von insieme sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch insieme als abgeschlossen bzw. angenommen. Insieme liefert die bestellten Waren nach Annahme des Auftrages.
III. Lieferung und Leistung
III.1. Sämtliche von insieme bekanntgegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Vertragspartner soweit gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich in Rechnung gestellt.
III.2. insieme wird seine vertragsgegenständliche Leistungspflicht ordnungsgemäß erfüllen. Insieme wird vereinbarte Liefertermine soweit als möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine können keinerlei Schadenersatz- oder sonstige Rechte abgeleitet werden und ist insieme berechtigt, bei rechtzeitiger Information an den Auftraggeber, für den Fall, dass eine Lieferung nicht möglich wird binnen 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind möglich.
III.3. Betriebs- und Verkehrsstörungen gelten als Fälle höherer Gewalt und befreien insieme für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche entstehen.
III.4. Die Verkaufspreise von insieme beinhalten nicht die Kosten für Transport und Zustellung. Diese Leistungen werden von insieme jedoch auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Für den Fall, dass insieme auch mit der Versendung der Ware beauftragt wird, steht es insieme vorbehaltlich einer ausdrücklich schriftlichen anderslautenden Anweisung frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist jeweils der Geschäftssitz von insieme.
III.5. Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist insieme für die Dauer der Beeinträchtigung von seiner Verpflichtung frei, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche zustehen.
III.6. Insieme ist berechtigt vom Vertrag einseitig zurückzutreten, wenn die Lieferung nicht erbracht werden kann und dieser Umstand auf Dritte zurückzuführen ist. Im Falle nicht vollständiger Lieferung kann insieme umgehend nachliefern.
IV. Rechnungslegung und Zahlung
IV.1. Die von insieme gelegten Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen und enthalten keine Versand- und Verpackungskosten. Diese werden bei gesonderter Beauftragung zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kaufpreisforderung von insieme wird mit der Zustellung der Lieferung fällig. Andere Zahlungsziele bedürfen einer gesonderten Zahlungsvereinbarung.
IV.2. Bei Teillieferungen ist insieme berechtigt, nach jeder einzelnen Lieferung eine Teilrechnung zu legen und gilt Pkt. IV.1.
IV.3. Die Zahlung hat durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen. Zahlungen gelten als rechtzeitig geleistet, sofern der Betrag innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist dem Konto von insieme gutgeschrieben wurde. Andere Zahlungsmodalitäten (Fristen und Zahlungsart) sind ausdrücklich schriftlich vor Auftragserteilung zu vereinbaren.
IV.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Vertragspartners gegen Ansprüche von insieme ist ausgeschlossen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dieser Abrede entgegen.
IV.5. Im Verzugsfalle ist insieme berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von zumindest 12 % p.a zu verrechnen, sofern gesetzlich nicht höhere Zinsen zulässig sind.
IV.6. Im Verzugsfalle ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Betreibung der Ansprüche von insieme durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros anfallenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
IV.7. Sofern insieme das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen.
IV..8. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der daraus entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
IV.9. Sollten sich eine Rechnung bereits über dem Zahlungsziel befinden, hat insieme das Recht bereits zur Auslieferung fertige Ware zurückzuhalten, bis die offenen Rechnungen beglichen wurden.
V. Eigentumsrecht
V.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von insieme.
V.2. Sollte die Ware gepfändet, beschlagnahmt werden oder in eine Konkursmasse fallen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, insieme innerhalb von 3 Tagen zu verständigen und insieme sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
VI. Gewährleistung und Haftung
VI.1. Die Ware ist nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels insieme schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Gewährleistung besteht nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Versandes vorlagen. Auf die Bestimmung des § 427 ABGB wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
VI.2. Für den Fall, dass insieme auch mit der Versendung der Ware beauftragt wird, hat der Vertragspartner Beanstandungen aus Transportschäden sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und bei insieme schriftlich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen vorzubringen.
VI.3. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des § 377 UGB. Insieme gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Mängel belastet sind.
VI.4. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich insieme vor, den Gewährleistungsanspruch nach freier Wahl, durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
VI.5 Ansonsten gilt das österreichische Gewährleistungsrecht im Sinne der §§ 922 ff ABGB
VI.6. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von insieme und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
VI.7. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab Kenntnis von Schaden und
Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass insieme nur für Schäden haftet, die auf ein vorsätzliches Verhalten von insieme zurückzuführen sind.
VII. Datenschutz/Geheimhaltung
VII.1.insieme verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen über das Datengeheimnis gemäß §15 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000) und über das Bankgeheimnis gemäß §38 BWG (Bankwesen Gesetz) einzuhalten.
VIII. Schlussbestimmungen
VIII.1. Für die Auslegung sämtlicher unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossener Verträge sowie für die Lösung von Streitigkeiten aus diesen Verträgen gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
VIII.2. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist der Geschäftssitz von insieme.
VIII.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung hat unverzüglich eine solche wirksame oder gültige Bestimmung zu treten, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Stand Oktober 2019